Notrufnummern in Deutschland

Zunächst einmal muss man festhalten, dass es in Deutschland zwei Notrufnummern gibt. Das ist zum einen die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst und zum anderen die nationale Notrufnummer 110 für die Polizei. Beide Notrufnummern sind vorwahl- und gebührenfrei. Darüber hinaus gibt es verschiedene weitere Rufnummern, mit denen man bestimmte Dienste (z. B. Krankentransporte, etc.) anrufen kann. Doch hierbei handelt es sich nicht um Notrufnummern im Sinn des Telekommunikationsgesetzes (TKG), § 108 „Notrufe“. Im § 108 TKG wird klar beschrieben, was ein Notruf eigentlich ist.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation reguliert. Das heutige Telekommunikationsgesetz beendete auch das bisherige Telekommunikationsmonopol des Bundes. Neben der Regulierung sollen auch die angebotenen Dienstleistungen fortlaufend gewährleistet werden. Im neuen Telekommunikationsgesetz wird zudem erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nun auch der Notruf per Telefax festgeschrieben.

Weitere Erklärungen finden sich zudem in der Notrufverordnung (NotrufV). Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaweit einheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte nationale Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.