Notruf-App startet nicht!

Aktueller Stand

Leider kann die Notruf-App des Bundes und der Länder derzeit nicht realisiert werden. Im Zuge weiterer Tests ist ersichtlich geworden, dass man das Projekt nicht freigeben kann. Zunächst wurden weitere Untersuchungen zur angedachten Realisierung der App vorgenommen. Dabei kam man jedoch auf Grund technischer Probleme und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage (TKG, NotrufV, TR Notruf) zu dem Ergebnis, dass man die Notruf-App nicht zur Marktreife bringen kann. Wann und ob die Notruf-App nun überhaupt kommt, ist daher derzeit völlig offen.

In der Vorgeschichte habe ich über die Entwicklung einer Notruf-App des Bundes und der Länder berichtet. Auch über den Stand und die Entwicklung der bundeseigenen Notruf-App für hörgeschädigte Menschen berichtet. Der damalige Stand ließ in der Tat hoffen, dass hier etwas wirklich Gutes und Nützliches auf den Weg gebracht werden sollte. Nicht zuletzt auch die beiden Tests im Polizeipräsidium Mainz haben mich, aber nicht nur mich, darin bestätigt. Im Prinzip waren wir alle sehr euphorisch. Aus dieser Euphorie ist zwischenzeitlich pure Enttäuschung geworden! Sechs Jahre hat man geplant und gebastelt, wir selber uns ins Zeug geschmissen und engagiert mitgearbeitet, und stellen nun fest, dass es so, wie wir es uns vorgestellt haben, gar nicht funktioniert? Das ist schon sehr frustrierend!

Von Seiten der zuständigen Mitarbeiter der EGN beim PP Mainz wurde mir folgender Sachverhalt übermittelt:
Fest steht zunächst, die (Pilot-) Notruf-App aus Kaiserslautern entspricht den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Es ist dem DFKI (Deutsches Institut für Künstliche Intelligenz) aber nicht gelungen, die Funktionalitäten für eine Vielzahl von Smartphones sicherzustellen. Zuletzt war von einer Anwendbarkeit auf ca. 5 bis 10 Geräten die Rede. Auch konnte nicht sichergestellt werden, dass nach Betriebssystemupdates die Funktionalität noch gesichert ist. Die Lauffähigkeit auf Apple-Geräten wurde seitens des DFKI sogar völlig ausgeschlossen. Anvisiert waren ja alle Betriebssysteme. So kann der Bund es unter diesen Rahmenbedingungen nicht verantworten, die Notruf-App in der bestehenden Form auf den Markt zu bringen. Dies stellt ein Eingeständnis des Scheiterns der Bemühungen auf Bundesebene dar und wird auch dort so gesehen.

Das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme (FOKUS) wurde daraufhin gebeten, nach einer geeigneten Lösung zu suchen, um eine Unterstützung bei der Realisierung der Notruf- App (Stichworte: Up-dates, sichere Bereitstellung) zu prüfen, aber auch um eine Einschätzung, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen die Nutzung eines Smartphones für einen Notruf so erfolgen kann, wie man halt ein Smartphone heute nutzt: Kommunikation nicht über den Sprachkanal, sondern über den Datenkanal, wie Messenger-Dienste das auch tun.

Nach der ernüchternden Erkenntnis, dass lediglich ein paar wenige Endgeräte nutzbar wären und der Update-Problematik hat sich der Bund entschlossen, sofort die Empfehlung des FOKUS zur Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen aufzugreifen und umzusetzen. Dieser Antrag wird gerade erarbeitet. Auch nach Änderung der gesetzlichen Grundlage wird jedoch eine Übergangszeit notwendig sein, bis die entsprechende Notruftechnik in den bundesweit über 500 Leitstellen ergänzt oder erneuert ist. Dies dürfte mit der Einführung des auf der IP-Technologie basierenden Notrufs erfolgen. Dieser ist nach meiner Kenntnis ab 2018 vorgesehen. Die Arbeiten an der staatlichen Notruf-App ruhen deshalb derzeit.


Fazit

Also bleibt als Fazit zunächst festzuhalten, dass wir wieder da stehen, wo wir schon immer standen. Am Anfang und mit leeren Händen!! Hörgeschädigte bleiben zunächst auch weiterhin im deutschen Notrufsystem Menschen zweiter Klasse. Da nutzen auch die Lippenbekenntnisse der GroKo in ihrem Koalitionsvertrag nichts. Trotzdem sei aber an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es natürlich auch noch andere Anbieter solcher sogenannter „Notruf-Apps“ gibt. Aber in der Regel sind diese Angebote alle kostenpflichtig. Und natürlich bleibt es jedem Hörgeschädigten selbst überlassen, wie, ob und wofür er sich entscheidet.