Rauchwarnmelderpflicht

Rauchmelderpflicht in Deutschland

In den nachfolgend aufgeführten Bundesländern ist die Rauchmelderpflich geregelt:

Rheinland-Pfalz (2003)

--- in Neu-, Um- und in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in den vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012

Saarland (2004)

--- in Neu- und Umbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen

Schleswig-Holstein (2004)

--- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010 (Änderung vom 12.12.2008)

Hessen (2005)

--- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014

Hamburg (2006)

--- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010

Mecklenburg-Vorpommern (ab 09/2006)

--- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2009

Thüringen (2008)

--- in Neu- und Umbauten
--- für Schlafräume und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen

Bremen 2009

Rauchwarnmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten läuft am 31. Dezember 2015 ab.

Sachsen-Anhalt

Bisher nur Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 11. Dezember 2009. Gesetz tritt am Tag der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt in Kraft.

Rauchwarnmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten läuft am 31. Dezember 2015 ab.

Tödlicher Rauch

Rauchwarnmelderpflicht

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