Rauchwarnmelderpflicht
Rauchmelderpflicht in Deutschland
In den nachfolgend aufgeführten Bundesländern ist die Rauchmelderpflich geregelt:
Rheinland-Pfalz (2003)
--- in Neu-, Um- und in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in den vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012
Saarland (2004)
--- in Neu- und Umbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
Schleswig-Holstein (2004)
--- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010 (Änderung vom 12.12.2008)
Hessen (2005)
--- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 2014
Hamburg (2006)
--- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2010
Mecklenburg-Vorpommern (ab 09/2006)
--- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
--- für Schlaf- und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
--- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31.12.2009
Thüringen (2008)
--- in Neu- und Umbauten
--- für Schlafräume und Kinderzimmer
--- für Flure, die als Rettungsweg dienen
Bremen 2009
Rauchwarnmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten läuft am 31. Dezember 2015 ab.
Sachsen-Anhalt
Bisher nur Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 11. Dezember 2009. Gesetz tritt am Tag der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt in Kraft.
Rauchwarnmelderpflicht in Neu- und Bestandsbauten. Die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten läuft am 31. Dezember 2015 ab.