Was ist mit dem SMS-Notruf?

Wer sich die Mühe macht und sich den § 108 TKG einmal näher ansieht wird schnell feststellen, dass dort an keiner Stelle auch nur im Ansatz etwas vom einem „SMS-Notruf“ steht. Das ist so gewollt und wird sich auch so schnell nicht ändern. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass es im Prinzip gar keinen „SMS-Notruf“ im Sinn des § 108 TKG gibt. Der Begriff „Notruf“ ist demnach also nicht gleich „Notruf“! Darauf muss an dieser Stelle einmal ganz ausdrücklich hingewiesen werden. So ist der sogenannte „SMS-Notruf“ im Prinzip nichts anderes, als nur ein ServiceANGEBOT einiger Leitstellen in Deutschland. Wissentlich sind dies zurzeit die Leitstellen der Polizei in Köln, Berlin und im Bundesland Brandenburg. Die „Dunkelziffer“ dürfte aber höher liegen. Aus gutem Grund haben diese Leitstellen jedoch bisher von einer Veröffentlichung Abstand genommen. Daher verzichte ich im weiteren Text auch ganz bewusst auf die die Bezeichnung „SMS-Notruf“ und werde nur noch von einer „SMS-Nachricht“ sprechen.



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