Brandschutz Ausschuss
Koblenz, 21.10.2010
Am 21. Oktober 2010 fand in Koblenz an der Landesfeuerwehrschule Rheinland-Pfalz eine turnusmäßige Sitzung des gemeinsamen Ausschuss "Brandschutzaufklärung und -erziehung des vfdb-Referat 12 und DFV Fachausschuss Modul Brandschutzerziehung statt. Der Ausschuss behandelte in dieser Sitzung u. a. das Thema "Brandschutz bei Menschen mit Behinderungen". Diese Gruppe besteht aus ehrenamtlich arbeitenden Angehörigen von Feuerwehren, Versicherungen, etc.. Es ging vordergründig um das Thema "Notruf für Menschen mit Hör- oder Sprachschädigung". Eingeladen waren dazu neben Klaus Büdenbender vom DSB-Referat "Barrierefreies Planen und Bauen" auch Frau Hilgert-Becker vom DSB-LV Rheinland-Pfalz und die Herren Müller und Stübiger vom LV der Gehörlosen Rheinland-Pfalz. Der Ausschuss wird geleitet von Herrn Dr. Volker Meyer. Wunsch des Ausschusses war es, einen Überblick über den aktuellen Stand der Möglichkeiten hör- und sprachgeschädigter Menschen für den Fall eines Notfalls zu erhalten.
Gruppenfoto der Verbandsteilnehmer
Frau Hilgert-Becker (DSB-LV Rheinland-Pfalz), Dr. Meyer (Vorsitzender der AG Brandschutz), Herr Müller und Herr Stübiger (LV der Gehörlosen Rheinland-Pfalz), Herr Hellstern (Feuerwehr), Herr Büdenbender (DSB-Referat "Barrierefreies Planen und Bauen") Foto: Stefan Wagner, Berlin)
Klaus Büdenbender informierte die Teilnehmer zunächst über die Unterschiede einer Hörschädigung. Er wies darauf hin, dass es nicht nur gehörlose, sondern auch schwerhörige und ertaubte Menschen gibt. Drei Gruppen also mit durchaus unterschiedlichen Bedürfnissen aber alle mit dem gleichen Problem. Sie haben ein Kommunikationsproblem. Insbesondere auch im Fall eines Notfalls.
Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen legte Klaus Büdenbender dar, welche verschiedenen technischen Möglichkeiten von hörgeschädigten Menschen heute benutzt werden (Telefax, Handy, PC, Rauchwarnmelder, etc.). Er hinterfragte dabei insbesondere, ob alle diese Möglichkeiten auch für einen Notruf geeignet sind. Weiterhin machte er die Ausschussmitglieder darauf aufmerksam, dass der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. diverses Schriftenmaterial zum Thema vorhält, was auch im Internet herunter geladen werden kann.
Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine rege Diskussion. Hierbei ging es auch um das Thema Rauchwarnmelder für Hörgeschädigte und die Tatsache, dass hörgeschädigte Menschen gezwungen sind, sich Rauchwarnmelder zu kaufen, die kompatibel mit ihren Licht- und Vibrationsanlagen sind. Es wurde den Ausschussmitgliedern gerade auch vom LV der Gehörlosen Rheinland-Pfalz deutlich dargelegt, dass eine solche Anschaffung für hörgeschädigte Menschen sehr teuer ist, weil sich die Krankenkassen nicht an den Kosten beteiligen.
Zum Ende der Veranstaltung wurde vereinbart, weiter in Kontakt zu bleiben.
FT "Brandschutz für Menschen mit Behinderungen"
Am 2. und 3. September 2011 fand in der Mehrzweckhalle der BF Frankfurt am Main die Fachtagung "Brandschutz für Menschen mit Behinderungen" statt. Cirka 200 Interessenten fanden den Weg nach Frankfurt.
Presseerklärung zur Fachtagung
Die Presseerklärung finden Sie hier [108 KB]
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Kurzbericht
Bericht über die Fachtagung in Frankfurt am Main 02. und 03.September 2011 zum Thema „Brandschutz für behinderte Menschen?
In Frankfurt am Main fand am 02. und 03. September 2011 eine Fachtagung zum Thema „Brandschutz für behinderte Menschen?“ statt. Die Veranstaltung wurde von den Praunheimer Werkstätten und dem Referat 12 der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutz e. V. organisiert. Als Referenten waren neben Architekten, Planern, Angehörigen von Feuerwehren oder Behindertenwerkstätten auch Klaus Büdenbender vom DSB-Referat „Barrierefreies Planen und Bauen“, eingeladen. In seinem Referat erläuterte er an Hand von Beispielen die Probleme hörgeschädigter Menschen im Zusammenhang mit dem Deutschen Notrufsystem. Zu Beginn verdeutlichte er die drei unterschiedlichen Arten von Hörschädigungen. Immer wieder würden diese drei Gruppen zusammengewürfelt und es kämen dann „die Gehörlosen“ dabei heraus. Dies sei unrichtig, da die drei Gruppen durchaus unterschiedliche Bedürfnisse bei der Kommunikation hätten. Gemeinsam ist allen dreien aber das Kommunikationsproblem. Und dieses Problem besteht natürlich auch dann, wenn sie in eine Notfallsituation geraten.
Büdenbender verwies auf die Möglichkeit, dass Hörgeschädigte auch im Notfall Relaydienste wie TESS oder Telesign in Anspruch nehmen können. Diese vermittelten den Notruf dann zwar weiter, aber bis die gewünschte Hilfe beim Hilfesuchenden ankommt, vergeht wertvolle Zeit. Zudem ist hierbei die Eigenständigkeit des Hilfesuchenden nicht gewährleistet.
Weitere Probleme haben Hörgeschädigte auch mit Lautsprecherdurchsagen, z. B. bei Evakuierungsmaßnahmen oder im Katastrophenfall, da sie akustisch nicht verstehen können, was durchgesagt wird. Somit sind sie wieder auf fremde Hilfe angewiesen.
Auch die Problematik der Rauchwarnmelderpflicht wurde von Büdenbender thematisiert. Diese sind nicht nach dem Zwei-Sinne-Prinzip barrierefrei, weil sie ausschließlich akustisch, nicht aber optisch alarmieren.
Dass hörgeschädigte Menschen lange Zeit aus dem bewährten deutschen Notrufsystem ausgeschlossen waren, kam ebenso zur Sprache wie der Hinweis darauf, dass sie heute die Möglichkeit des Notfall-Telefax-Notrufes über die beiden üblichen Notrufnummern 112 und 110 hätten. Büdenbender sprach auch den sogenannten „SMS-Notruf“ an, bei dem es sich lediglich um ein Serviceangebot und nicht um eine echte Notrufmöglichkeit im Sinne des § 108 TKG handelt. Zudem ist das Angebot vorwahl- und kostenpflichtig.
Zum Abschluss seines Vortrages forderte Klaus Büdenbender die Verantwortlichen auf, gemeinsam mit den Hörgeschädigtenverbänden dafür einzutreten, dass hörgeschädigte Menschen zukünftig barrierefrei in das deutsche Notrufsystem integriert werden. Die nötige Technik ist zum Teil schon heute vorhanden. Nur das nötige Handeln steht noch aus.
Klaus Büdenbender
Fax: 02737-979911
E-Mail: info@notfall-telefax112.de