Forderungskatalog

Unsere Forderung an die Verantwortlichen

Der Deutsche Schwerhörigenbund e. V., mit Sitz in Berlin, vertritt die Interessen schwerhöriger und ertaubter Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Eine seiner Forderungen ist die Einrichtung einer bundesweit einheitlichen Notfall-Telefax-Nummer, sowie parallel dazu, die Erstellung einer Notfall-Telefax-Vorlage für die o. g. Personengruppen und gemäß den vom Gesetzgeber bestimmten Vorgaben.

Die Situation der Betroffenen
Schwerhörige, ertaubte, gehörlose und sprachgeschädigte Menschen können in der Regel einen Notruf auf Grund ihrer Behinderung nicht per Telefon absetzen. Für einen Notruf benötigen sie technische Hilfsmittel wie z. B. ein Telefaxgerät. Für die betroffenen Personen, die aufgrund ihrer beruflichen Situation täglich mit dem Auto unterwegs sein müssen, und die somit oft die Zuständigkeitsbereiche verschiedener Leitstellen durchfahren, ist es zur Zeit geradezu unmöglich, die verschiedenen Notfall-Telefax-Nummern zu kennen, zumal für die Mehrheit dieser Nummern auch noch eine (je nach Standort unterschiedliche) Vorwahl erforderlich ist. Auch die nunmehr vom Deutschen Schwerhörigenbund erarbeitete Notruffax- und Schreibtelefon-Nummernliste lindert diese Not nur sehr unbefriedigend. Für die betroffenen Personengruppen ist es somit unabdingbar, über gesicherte und bewährte Notrufmeldewege Hilfe herbeirufen zu können. Dies ist aber nur über bundesweit einheitliche vorwahlfreie Notfall-Telefax-Nummern in Verbindung mit gesicherten Notfall-Telefax-Einrichtungen garantiert.

Derzeitige Hindernisse
Schwerhörige, Ertaubte, Gehörlose und Sprachbehinderte gehören einer Gruppe von behinderten Menschen an, die aus dem bewährten Notrufsystem 110 und 112 - ohne technische Notwendigkeit - ausgegrenzt werden, denn:

1. zur Zeit hat kein Bundesland (mit Ausnahme von Berlin) eine flächendeckende Versorgung mit Notrufeinrichtungen für den betroffenen Personenkreis eingeführt.

2. Jede Leitstelle hat sich aufgrund fehlender Koordination auf eine Insellösung zurückgezogen.

3. Die Telefaxgeräte werden nicht ausschließlich als Notrufeinrichtungen genutzt sondern gleichzeitig auch als Bürogeräte. Eingehende Notrufe werden deshalb unzureichend beachtet, insbesondere, wenn die Endgeräte in einem anderen Raum stehen.

4. Die Überwachung der Notfall-Telefax-Geräte ist nicht ganztägig gesichert, Notrufe werden deshalb unzulässig spät aufgenommen.

5. Der Notruf ist nicht gebührenfrei.

6. Unterdrückte Rufnummern werden nicht angezeigt, was besonders bei Notfallpatienten, die selbst einen Rettungsdienst alarmieren, von großem Nachteil sein kann.

7. Aus Mobilfunknetzen sind die derzeitigen Notfall-Telefax-Nummern nicht ohne Vorwahl erreichbar, die je nach Standort unterschiedlich ist.

Grundgedanken
Seit langem wird aus diesen Gründen von Schwerhörigen, Ertaubten, Gehörlosen und Sprachgeschädigten gefordert, eine im gesamten Bundesgebiet einheitliche Notfall-Telefax-Nummer zu schaffen. Erste Überlegungen von Seiten des Deutschen Schwerhörigenbundes gingen in die Richtung, eine neue Notfall-Telefax-Nummer, etwa "113", in die beiden bereits bestehenden Notrufnummern "110" und "112" zu integrieren. Sie wäre somit leicht zu behalten. Von dieser Überlegung rückt der Deutsche Schwerhörigenbund auf Grund neuester Erkenntnisse und von Kontakten zu Brandschutzbehörden wieder ab. Technisch ist es problemlos möglich, auch einen Telefax-Notruf über die bestehenden Notrufnummern "110" und "112" abzuwickeln, sofern die Leitstellen der Feuerwehr- und Rettungsdienste dafür ausgestattet sind. Beispiele hierfür gibt es bereits in Berlin, Burg, Frankfurt/Main, Lübben, Magdeburg, Merseburg, Oschersleben und Sangerhausen.

Forderungen
Der Deutsche Schwerhörigenbund erachtet es daher als unbedingt notwendig, die Bemühungen der Brandschutzbehörden zu unterstützen und mit dazu beizutragen, dieses Ziel schnellst möglich zu erreichen. Er fordert daher die Einrichtung einer bundesweit einheitlichen gebühren- und vorwahlfreien Notfall-Telefax-Nummer, vorzugsweise „110“ und „112“. Ohnehin soll die Nummer „112“ europaweit als Notrufnummer eingeführt werden. Hierin ist die Notfall-Telefax-Nummer zu integrieren. Gebührenpflichtige Service-Nummern wie z. B. die (Vorwahl) + 19294 werden abgelehnt. Sie benachteiligen die Betroffenen.ein Endgerät ausschließlich als Notrufeinrichtung (nicht als Bürogerät) mit ständiger Überwachungeinen bundesweit einheitlichen Notfall-Telefax-Vordruck, der alle Arten von Kommunikationsbehinderung und auch die gesetzlichen Vorgaben für Notfallmeldungen berücksichtigt

Fazit
Der Deutsche Schwerhörigenbund unterstützt die Bemühungen der Brandschutzbehörden dieses Ziel zu erreichen und fordert die politischen Gremien des Bundes und der Länder auf, die rechtlichen, technischen und finanziellen Möglichkeiten zu schaffen. Das Referat "Barrierefreies Planen und Bauen" im Deutschen Schwerhörigenbund sichert seine Mitarbeit, sofern gewünscht, zu.



Berlin im Januar 2001
hier vertreten durch das DSB-Referat "Barrierefreies Planen und Bauen"

Verantwortlich:
Klaus Büdenbender (Verf.) und Dipl.-Ing. Carsten Ruhe (Referatsleiter)