10 Jahre Aktion "Notfall-Telefax 112"

Lesen Sie den aktuellen Newsletter zum Thema "10 Jahre Aktion Notfall-Telefax 112".

>>>>Klick hier! [538 KB]



Der Werdegang

Stand 2009
Seit dem 18.03.2009 ist nun auch die neue Notrufverordnung (NotrufV) in Kraft. Mit der Notrufverordnung werden die rechtlichen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes für den Notruf ergänzt. Unter anderem wird in der Notrufverordnung neben der europaeinheitlichen Notrufnummer 112 die in Deutschland seit Jahrzehnten eingeführte Notrufnummer 110 festgeschrieben, die traditionell für den Polizeinotruf genutzt wird.

Für die Bürger, die einen Notruf über ein Mobiltelefon absetzen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass es spätestens ab dem 1. Juli 2009 erforderlich sein wird, dass in das Mobiltelefon eine so genannte SIM-Karte eingelegt wird und diese betriebsbereit ist. Dabei handelt es sich um eine kleine mit einem Chip versehene Karte, die man bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages von seinem Dienstanbieter ausgehändigt bekommt und auf der sich die Daten befinden, die den Anschluss gegenüber dem Netz technisch berechtigen.

Der Grund für die Neuerung der Notrufverordnung ist die hohe Anzahl an Missbräuchen der Rufnummer 112. Nach eigenen Angaben registrierten die Notruf-Abfragestellen unter allen eingehenden Anrufen teilweise über 80 % der sogenannten Spaßanrufe. Da nicht über eine SIM-Karte telefoniert wurde, konnten die Anrufe nicht zurückverfolgt werden. Für die Zukunft erhoffen sich die Notrufzentralen einen deutlichen Rückgang der Spaßanrufe, da nun die Inhaber der Mobilfunk-Anschlüsse ausfindig gemacht werden können. Sollte das eigene Mobilfunknetz einmal nicht verfügbar sein, muss man sich auch zukünftig keine Sorgen machen. Ein Notruf kann auch nach der Neuerung über ein Fremdnetz erfolgen.

Stand August 2007
Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) ist am 24. Februar 2007 in Kraft getreten. Es beinhaltet erstmals auch Angaben über die Notwendigkeit des Notrufes per Telefax.

Am 18. September 2007 gab es im Bundeswirtschaftsministerium in Bonn erneut eine Anhörung zur überarbeiteten Notruf-Verordnung (NotrufV). Diese beinhaltet aber nach wie vor ganz eindeutig, das zukünftig neben dem Telefon-Notruf auch der Notruf per Telefax ermöglicht werden muss.

Damit wird nun endlich den Bedürfnissen hör- und sprachgeschädigter Menschen Rechnung getragen.

Februar 2006
Zur Zeit sieht es so aus, dass das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) neu überarbeitet und beraten wird. Nochmalige Änderungsvorschläge wurden auch vom Deutschen Schwerhörigenbund e. V. eingebracht.

Die Ausgestaltung einer neuen Verordnung über Notrufverbindungen (NotrufV), im Sprachgebrauch schlicht als "Notrufverordnung" benannt, ist zwar auch im Gange, aber bisher konnten wir den Entwurtf noch nicht sichten. Derzeit liegt lediglich ein "Arbeitsexemplar" vor, dass aber noch nicht zur weiteren Disskusion gestellt werden könnte.

29.08.2005
Der Beauftragte der Bundesregierung, Karl-Hermann Haack teilt mit Schreiben vom 29.08.2005 in Sachen neues Telekommunikatiosgesetz und neue Notrufverordnung mit, dass auf Grund der von Herrn Bundespräsident Köhler angeordneten Neuwahlen sowohl das Gesetz, als auch die Notrufverordnung nach der Bundestagswahl neu eingebracht werden müssen.

Der Bundestag hatte das Gesetz am 17. Juni 2005 verabschiedet. Der Bundesrat hat dagegen am 08. Juli 2005 beschlossen den Vermittlungsauschuss anzurufen, da er wesentlichen Änderungsbedarf sah. Nach den Vorstellungen des Bundesrates soll im Wesentlichen eine Anpassung an die Regelungen der EU-Richtlinien erfolgen. Dagegen scheint es so zu sein, dass die gefundenen Kompromisse in Sachen Notruf nicht mehr zur Diskussion stehen. Daher ist zu erwarten, dass die Formulierungen zum Notruf nicht neu verhandelt werden müssen. Damit wärw dann auch die Notrufverordnung in ihrer jetztigen Fassung weitestgehend fertig. Alles jedoch unter dem Vorbehalt, dass der Bundesrat die Entwürfe passieren lässt.

Die weitere Entwicklung bleibt nunmehr abzuwarten. Ein rasches Wiederaufgreifen beider Vorlagen ist jedenfalls unbedingt erforderlich und dringend geboten. Aber selbst wenn Gesetz und Verordnung den Bundesrat passieren, so bedeutet dies nicht gleichzeitig auch, dass alle Leitstellen sofort den faxfähigen Notruf einrichten müssen. Den Einrichtungszeitpunkt bestimmen die Betreiber selber.

Neues Telekommunikationsgesetz?
Im Rahmen der Zusammenführung der europäischen Staaten unter ein politischens Dach ist es notwendig geworden, Gesetze und Verordnungen anzupassen. Dies gilt zum Beispiel auch für das Kommunikationsgesetz (TKG) und die daran anhängenden Verordnungen. So muss auch die Notrufverordnung (NotrufV) den neuen Gegebenheiten angepasst werden.

Schon sehr früh hatte sich der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. über das Büro des Beauftragten der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen, Karl-Hermann Haack, mit Änderungswünschen in den laufenden Prozess eingebracht. Intensiv hat er seine Meinung vertreten, dass der faxfähige Notruf über 110 und 112 in die neue Notrufverbindung einbezogen werden muss. Eigene Textformulierungen wurden dazu eingereicht. Auch bei Anhörungen im Bundeswirtschaftsministerium in Bonn, im Herbst 2004, hatte der DSB die Möglichkeit, seinen Standpunkt zu vertreten. Letztlich führten die Bemühungen dazu, dass die neue Notrufverordnung den Bedürfnissen hör- und sprachgeschädigter Menschen Rechnung tragen sollte. Dies alles ist jetzt erst einmal auf Grund der Neuwahlen zum Deutschen Bundestag eingestellt und muss nach der Wahl neu bearbeitet werden.


So waren die Vorstellungen des Deutschen Schwerhörigenbundes:


§ 2 - Begriffsbestimmung
In § 2 der Bergriffsbestimmung wird unter Punkt 5 nunmehr klar herausgestellt:
Notrufverbindung: >die über einen öffentlich zugänglichen Telefondienst aufgebaute Telefon- oder Telefaxverbindung zu einem Notrufanschluss<


§ 3 Notrufnummern
In § 3 - Notrufnummern - wird nun ausgesagt, dass
>neben der europaweiten Notrufnummer 112, als nationale Notrufnummer die 110 festgelegt wird<


Druckbare Version