Die Meinung der Politik

Die politisch Verantwortlichen hatten sich natürlich längst auch mit der Proplematik des faxfähigen Notrufes beschäftigt. Doch hier kam man sehr schnell zu dem Ergebnis, dass die Lösung des Notfall-Telefax 110/112 ungeeignet wäre. Federführend waren hier die beiden Arbeitskreise der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (AIuK), AK 2 und AK 5.

Beide Gremien sahen sich Anfangs so gar nicht in der Lage, den faxfähigen Notruf zu unterstützen. Im Gegenteil. Sie wollten eine ganz andere Variante als Hörgeschädigtennotruf realisiert sehen, nämlich die Nummer (Vorwahl) + 19 294. Als Grund nannten sie die Tatsachen, dass es technisch gar nicht möglich sei, Sprache und Telefax automatisch zu erkennen. Immer müsse der Disponent in der Leitstelle darauf achten, ob ein telefonischer Notruf oder ein Faxnotruf zu bearbeiten sei. Beim Faxnotruf höre der Disponent in seinem Sprechzeug ja lediglich das typische "piepen" des Faxgerätes. Das eingehende Fax müsste dann per Hand auf ein Telefaxgerät umgeleitet werden. Und eben dieses "piepen" könne man leicht überhören oder mit anderen Geräuschen in der Leitung verwechseln.

Auch wurde immer wieder angeführt, dass ein Notfall-Telefax zum Beispiel wegen Überlastung der Leitstelle verloren gehen könnte und der Hilfesuchende die vielleicht lebenswichtige Hilfe dann gar nicht erhalten würde.


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